Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KüchenTrend PETER GmbH – Provinzialstr. 78 – 66740 Saarlouis-Lisdorf

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen.

2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

3..Unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung ausführen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes oder wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt, so hat dies in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seine Gültigkeit.

2. Ein Auftrag des Kunden wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Aufträge des Kunden können wir jedoch auch direkt mit Durchführung der Warenlieferung oder der Leistung annehmen.

3. Für alle Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen, den jeweiligen Auftrag und/oder eine Anfrage betreffend, behalten wir uns grundsätzliches Eigentums- und Urheberrecht vor.

4. Es wird von unserer Seite grundsätzlich untersagt, unsere Unterlagen Dritten zugänglich zu machen - Es sei denn, es liegt eine schriftlichen Zustimmung von uns vor.

5. Änderungsvorbehalt 

a) Serienmäßig hergestellte Möbel, Geräte, Zubehörteile werden nach Muster oder Abbildung verkauft. 

b) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Abstimmung vereinbart worden ist. 

c) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maßabweichungen bei den Oberflächen sind zulässig. Insbesondere gilt dies bei der vereinbarten Verwendung von Naturprodukten wie Holz und Naturstein. Diese können auf Grund ihrer natürlichen Entstehung in Farbe, Struktur und Oberflächenanmutung deutlich von Katalogabbildungen und Mustern abweichen. Solche Abweichungen sind vom Verkäufer nicht beeinflussbar und werden deshalb als Reklamation nicht anerkannt. 

d) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Möbelstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 

e) Im Falle technischer Änderungen durch den Hersteller, insbesondere Produktion von Folgemodellen, kann der Verkäufer preisgleich das Folgemodell liefern, sofern dieses mindestens die Eigenschaften des bestellten Produktes aufweist. 

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Auftragsbestätigung enthält, wenn nicht anders schriftlich auf der Auftragsbestätigung vermerkt, An- / Abfahrtskosten und Montagekosten. Kosten für weitere Dienstleistungen soweit notwendig, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

2. Bei Reparaturen (ausgenommen Gewährleistungsarbeiten) oder sonstigen Nebenarbeiten werden anfallende Monteur-, sowie An- und Abfahrtskosten, gesondert, nach dem tatsächlichen Aufwand, berechnet. – Entsprechende Kostenaufstellungen sind in unserem Geschäftsräumen zur Einsicht hinterlegt.

3. Bei vereinbarten Lieferterminen von mehr als drei Monaten nach Vertragsabschluss sind wir, sofern kein Festpreis expliziert schriftlich vereinbart wurde, berechtigt die Preise entsprechend den eventuell eingetretenen Kostensteigerungen, Materialpreissteigerungen und/oder MwSt. Erhöhungen, neu zu berechnen. Beträgt eine Neuberechnung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, das allerdings vor Durchführung unserer Lieferung/Leistung ausgeübt werden muss. Über wie vor beschriebene Preiserhöhungen werden wir den Kunden frühestmöglich informieren.

4. Neuberechnungen sind auch für den Fall anwendbar, wenn aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, unsere Lieferung/Leistung erst mit Verspätung, beginnend mit einer Verzögerung mehr als zwei Monaten, erfolgen kann. Bereits bestellte Ware ist vom Kunden vorab sodann zu bezahlen.

Sollte sich während einer verlangten Montage und/oder Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist herausstellen, dass diese aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten ist, nicht ausführbar ist, so hat der Kunde unseren Aufwand zu tragen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich ein angeblicher Mangel, den der Kunde während der Gewährleistungsfrist geltend macht, sich nicht als Gewährleistungsarbeit bestätigt.

5.Versandkosten. Kosten für Lieferungen, soweit diese nicht in der  Auftragsbestätigung bereits enthalten sind, werden extra berechnet und vor Lieferung bekannt gegeben.

6. Alle von uns genannten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche MwSt.

7. Wir gewähren auf unsere schriftlich festgelegten Preise keine darüber hinausgehenden Rabatte oder Skonti.

8. Sofern schriftlich kein Zahlungsziel eingeräumt, oder Teilzahlung vereinbart worden ist, ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Lieferung / Montage fällig.

9. Kürzungen unserer Rechnungen stehen dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

10. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Anfallende Scheckkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

11. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen fällig, auch ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte behalten wir uns in diesen Fällen vor.

12. Vorauszahlungen. Kommt der Kunde Vorauszahlungen nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, ohne Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern und/oder unter Berechnung unserer Aufwendungen ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

13. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen die Vermögensverhältnisse des Käufers ungünstig sind oder sich verschlechtern, so werden sämtliche noch offene Forderungen, auch solche die gestundet wurden, sofort fällig. Wir sind in diesem Fall, auch ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht, berechtigt, entweder die sofortige Barzahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, oder die Herausgabe der bereits gelieferten Waren zu verlangen.

14. Uns entstandene Mehrkosten durch eine zweite oder weitere Anlieferung oder Anfahrt, die vom Kunden zu vertreten sind, werden dem Kunden von uns in Rechnung gestellt.

15. Bis zur vollständigen Zahlung gilt der gesetzliche Eigentums- und verlängerte Eigentumsvorbehalt.

 

§ 4 Lieferzeit und Abnahme

1. Die von uns angegebene Lieferzeit und deren Einhaltung setzt voraus, dass alle technischen Fragen und Verpflichtungen des Kunden (insbesondere eventuelle Anzahlungen oder Vorleistungen) vom Kunden erfüllt werden.

2. Verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt oder durch von uns nicht zu vertretende Umstände, so führen diese nicht zum Verzug. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind wir, sowohl als auch der Kunde, nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Setzt uns der Kunde nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 

4. Wenn die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden verlängert wird, sind wir berechtigt, insofern der Kunden hierauf vor Änderung der Lieferzeit hingewiesen wurde, entstandene Mehrkosten zu berechnen.

5. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und entgangenem Gewinn verlangen. Dem Käufer obliegt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden niedriger ist als die Pauschale. Umgekehrt bleibt auch uns die Geltendmachung und der Nachweis eines die Pauschale übersteigenden Schadens vorbehalten.

6. Ist eine Abnahme durchzuführen (bei Montage und Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist), so gilt eine Abnahme als erfolgt, sobald die Montage oder die Reparatur durchgeführt wurde und der Kunde Gelegenheit hatte, unsere Leistung zu prüfen. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag gilt als Einverständnis der korrekten Abwicklung. Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

 

§ 5 Versand und Gefahrübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Leistungsgefahr mit Ablieferung beim Kunden an den Kunden über. 

 

§ 6 Montage

1. Im Auftrag sind die bei Auftragserteilung ggf. vereinbarten Montageleistungen enthalten. Nachträglich beim Verkäufer bzw. bei Ausführung der Montage direkt beim Monteur zusätzlich gewünschte Leistungen werden nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensatz abgerechnet. Es sei denn, es werden direkt bei Auftragserteilung der Zusatzarbeiten zwischen Verkäufer (bei Ausführung durch selbständige Subunternehmer auch zwischen dem Subunternehmer) und Käufer feste Beträge vereinbart. 

2. Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände / Decken, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. 

3. Bei Lieferungen mit Montage wird durch den Verkäufer in der Regel ein Aufmass durchgeführt, um die Passgenauigkeit der geplanten Einrichtung zu prüfen. Daraus resultierend erhält der Kunde Maßzeichnungen, wie die Einrichtung geplant wurde. Soweit ein Aufmass anhand von Bauplänen und Bauunterlagen erstellt werden soll, ohne dass der Kunde ein Aufmass vor Ort wünscht, haftet der Kunde für deren Richtigkeit. 

4. Werden durch den Kunden bei Aufmass vorgefundene Maße ohne rechtzeitige Unterrichtung des Verkäufers geändert, z.B. durch nachträgliche Einbauten, Austausch von Fenstern und Türen o.ä., so trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, wenn der Einbau auf Grund dieser Änderungen nicht, nur eingeschränkt oder mit Mehraufwand bei der Montage möglich ist. 

5. Bei Notwendigkeit der Veränderung von Installationen, insbesondere Wasser/Abwasser und Elektroanschlüsse wird dem Kunden nach Aufmass ein Installationsplan ausgehändigt. Dieser wird damit zum Vertragsbestandteil. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Umbauten rechtzeitig vor Beginn der Montage der Einrichtungsgegenstände fachgerecht ausgeführt werden. Erfolgt dies nicht oder unvollständig bzw. falsch, so haftet der Kunde vollumfänglich für alle Folgekosten bei der Einrichtungsmontage. Wir bieten darüber hinaus auf Wunsch die Vermittlung von Fachfirmen mit Bauüberwachung und Bauterminierung an. Auf Anfrage erteilen wir einen Kostenvoranschlag.


§ 7 Schadensersatz

Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen der Produkthaftung und bei zwingender gesetzlicher Haftung. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungengemäß dem vereinbarten Gerichtsstand (§10) Für Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder mangelnder Pflege sowie durch normale Abnutzung (Verschleiß) entstehen, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Durch Lichteinwirkung bedingte Farbänderungen gelten nicht als Mangel. Für Elektrogeräte, Mischbatterien, deren Zuleitungen sowie Einbaubecken gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uns gegenüber werden dadurch nicht berührt. Durch Vornahme von Garantieleistungen oder späteren Küchenumbauten wird die Laufzeit der Garantiezusage weder verlängert noch unterbrochen. 

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden uneingeschränkt unser Eigentum.

2. Liegt ein Pflichtverstoß des Kunden vor, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Sache weiter zu verwerten. – Ein eventueller Erlös aus der Verwertung der Sache wird der Verbindlichkeit des Kunden, abzüglich aller entstandenen Kosten, angerechnet.

3. Bei Pfändungen oder anderer Eingriffe Dritter an unserem Eigentum, ist der Kunde unmittelbar verpflichtet, uns von dieser Tatsache schriftlich zu unterrichten und uns von allen Kosten zur Rückerlangung unseres Eigentums freizustellen.

 

§ 10 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.: Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Der Widerruf ist zu richten an: 

Brief: KüchenTrend PETER GmbH, Provinzialstraße 78, 66740 Saarlouis-Lisdorf

Fax: 06831/8906442 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

 

Widerrufsfolgen: 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung herauszugeben. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 

 

§ 11 Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene  Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Die vom Käufer zum Zwecke der Geschäftsabwicklung erhobenen Daten dienen ausschließlich der Abwicklung der Bestellung, werden vertraulich behandelt und gespeichert und gegebenenfalls nur an beteiligte Unternehmen (Lieferant/Bonitätsprüfer) weitergegeben.  Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an uns widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln. 

 

§ 12 Salvatorische Klausel und anwendbares Recht 

1. Die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. 

2. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchem Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Weitere Vereinbarungen sind ggf. auf zusätzliche Anlagen beizufügen und ebenfalls von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers in Saarlouis. Darüber hinaus gilt deutsches Recht für alle Vertragsbestandteile. 

 

Stand: Dezember 2008